Historisches Institut Lamarck

 

 

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Satzung

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Alpinia

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Satzung

 

§1 Mitgliedschaft

1. Jeder Bürger der DR Alpinia darf Mitglied werden
2. Jedes Mitglied hat Wahlrecht
3. Ein Mitglied kann ausgeschlossen werden wenn 2/3 Mehrheit der Stimmen dafür sind

§ 2 Vorstand

1. Es gibt zwischen einen und drei Vorstandsmitgliedern
2. Gewählt wird jede 6 Monate
3. Jedes Mitglied hat drei Stimmen zu vergeben
4. Die drei Kandidaten mit den meisten Stimmen werden in den Vorstand berufen

§ 3 Sonstiges

1. Diese Satzung kann mit 2/3 Mehrheit der Stimmen geändert werden.