Satzung
§1 Mitgliedschaft
1. Jeder Bürger der DR Alpinia darf Mitglied
werden
2. Jedes Mitglied hat Wahlrecht
3. Ein Mitglied kann ausgeschlossen werden wenn 2/3 Mehrheit der
Stimmen dafür sind
§ 2 Vorstand
1. Es gibt zwischen einen und drei Vorstandsmitgliedern
2. Gewählt wird jede 6 Monate
3. Jedes Mitglied hat drei Stimmen zu vergeben
4. Die drei Kandidaten mit den meisten Stimmen werden in den Vorstand
berufen
§ 3 Sonstiges
1. Diese Satzung kann mit 2/3 Mehrheit der Stimmen
geändert werden.
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